Amtliche Schlachttieruntersuchung der Tiere bei der Ankunft im Schlachtbetrieb
Wenn die Rinder am Schlachtbetrieb ankommen, wird jedes Tier einzeln von einem amtlichen Tierarzt inspiziert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung der Transportbedingungen, der Tiergesundheit und des Wohlbefindens des Tieres. Ausschließlich Tiere ohne Anzeichen für einen Zustand, der die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigenden kann, dürfen geschlachtet werden. Sollte es begründete Zweifel am Zustand eines Tieres geben geben, führt der Tierarzt eine genauere Untersuchung durch und entscheidet dann, ob das Tier zur Schlachtung für die Gewinnung von Lebensmitteln zugelassen werden kann oder nicht.
In der Grafik „Amtliche Schlachttieruntersuchung“ sind die Ergebnisse der Entscheidung des amtlichen Tierarztes hinsichtlich der Untersuchung der Einzeltiere dargestellt:
Zugelassen: Anteil Rinder, die zur Schlachtung für die Gewinnung von Lebensmitteln zugelassen wurden
Nicht zugelassen: Anteil Rinder, die nicht zur Schlachtung für die Gewinnung von Lebensmitteln zugelassen wurden
Transporttote: Tiere, die vor der Ankunft am Schlachtbetrieb während des Transports gestorben sind.